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Politik
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Neues im Karmel

Neuss / Düsseldorf, den 26. Aug. 2011

ehem. Karmelkloster Stollberg-Zweifall
( Bistum Aachen )

In Angelegenheit ehem. Karmelkonvent Stollberg-
Zweifall hat bekanntlich der heilige Stuhl in Rom 
eine unwiderrufliche Entscheidung getroffen, die,
nach dem Kirchenrecht der röm. kath. Kirche, das 
Bistum Aachen nunmehr zu vollstrecken hat.

Grundsätzlich sind Karmel-Konvente autonom u.
neben der oberen Ordensleitung der unbeschuhten
Karmeliten nur dem Papst gegenüber verpflichtet.

Im vorliegenden Fall wäre auch der Förderkreis des
Karmel Zweifall anzuhören u. an Entscheidungen zu
beteiligen. Immerhin bilden die Gläubigen als Gemein-
schaft die Kirchen u. nicht ihre Priester, Ordensleute
u. Bischöfe, noch weniger die Administratoren der
Bistümer.

Die alleinige Autorität in der Glaubenslehre u.
Glaubensgestaltung ist der Vertreter Christi auf Erden,
der Papst. Er hat in Sache Zweifall abschließend
entschieden, das wissen auch die beiden Karmel-
schwestern vom ehem. Konvent Zweifall.

Möge nunmehr der Heilige Geist auf den vom Amts-
gericht Aachen bestellten Notvorstand kommen,
wie seinerseits am Pfingstfest über die Jünger u.
Weggefährte Christi.

Den letzten Karmelitinnen von Zweifall wird nahe ge-
legt weiteren Schaden vom Karmel fernzuhalten u.
den Streit mit ihren Kirchenoberen zu beenden u.
wieder nach den Regeln der unbeschuhten Karmeliten,
im Sinne der hl. Teresa von Avila u. des hl. Johannes 
vom Kreuz, in uneingeschränktem Gehorsam!, zu
leben.

    Vers:  Dankt ihm, preist seinen heiligen Namen!

Die Laiengemeinde/n bleiben aufgerufen für ihren
Karmelkonvent vor Ort auf die Straße zu gehen.
Die kath. Laienbewegung "Verehrung der seligen
Jungfrau Maria vom Berg Karmel" wird hierbei Unter-
stützung gewähren, soweit erbeten. Mehr unter:
maria-vom-karmel.de.tl sowie über e-mail
himmelskoenigin-maria@gmx.de.

Resignation der Gläubigen ist von Gott nicht gewollt;
er liebt u. schützt die Schwachen u. gibt ihnen neue
Kraft durch seinen Sohn Jesus Christus. Mit dieser
Kraft soll der Karmel in seiner Substanz gestützt u.
nicht durch unüberlegte Handlungen oder Miß-
achtung seiner Regeln, wie in Zweifall vorliegend!,
geschädigt werden.
Hiernach bleibt Fakt: Mangels Karmelitinnen ( akt.
2 Ordensschwestern! ) in Stollberg-Zweifall gibt es 
keinen Karmel-Konvent Zweifall mehr, es kann
dort somit auch keine Subpriorin geben.

Wir wollen enden mit folgendem Vers an die
Karmelitinnen zu Stollberg-Zweifall gerichtet:

         Gib uns den Mut, für Gerechtigkeit
         u. Wahrheit einzutreten.


Beschlossen gem. Vorstandsbeschluß
am Herz-Jesu-Freitag, den 02. Sept. 2011

Michael Akkermann
Sektion Glaubensfragen

f. d. R.     Waldemar Klumpen
                   Geschäftsführer
                als gesetzl. Vertreter

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